Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - HoffmannBusinessServiceConsulting - Sonnenallee 46 - D-39116 Magdeburg

HoffmannBusinessServiceConsulting (HBSC) ist eine Unternehmensberatung.

Mit dem Empfang eines Angebots - per Post, eMail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der HBSC und ihren Kunden gestalten sich ausschließlich nach diesen AGB. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von HBSC schriftlich bestätigt werden. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden von vornherein durch HBSC aufgrund dieser AGB widersprochen.

Angebote von HBSC sind freibleibend. Die Preise von HBSC sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Alle Angaben in Prospekten und in einem Angebot beigefügten Unterlagen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wird.

Unternehmensberatungsleistungen sind durch die individuellen Merkmale eines jeden Projektes oder Unternehmens gekennzeichnet. Maßgebend sind bei der Erstellung jeder Leistungsbeschreibung die Anzahl und inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Projektphase, die zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt wird.

Können Leistungen nicht erbracht werden, weil Störungen im Betrieb des Auftraggebers auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Störungen sofort zu beseitigen. Der Auftraggeber hat HBSC vor Auftreten von Störungen rechtzeitig zu benachrichtigen, damit die Koordination und Bearbeitung anderer Projekte nicht beeinträchtigt wird.

Rechnungen sind grundsätzlich sofort rein netto Kasse zur Zahlung fällig. Andere Regelungen bedürfen der Schriftform. Zahlungen, die ein Dritter an Stelle des Auftraggebers an HBSC leistet, befreien den Auftraggeber nicht von seinen allgemeinen Leistungsverpflichtungen.

HBSC haftet nicht für Schäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Der Auftraggeber hat eine möglichst genaue Beschreibung über Inhalt und Umfang seines Auftrags zu geben. Er verpflichtet sich, Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine nicht erfasste Regelung herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der nicht erfassten Regelung soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder Zeit, Frist oder Termin, so soll ein rechtlich zulässiges Maß an diese Stelle treten. Die Vertragschließenden sind verpflichtet, durch eine formelle Änderung des Wortlautes des Vertrages eine etwa notwendige Änderung festzulegen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB.

HBSC wirkt mit gebotener Sorgfalt darauf hin, dass alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung oder zur Erfüllung der Leistungen betraut sind, die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.

Kundendaten, die im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehung entstehen, werden, soweit sie auf elektronischen Medien verarbeitet und gespeichert sind, nach den allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Die Daten verbleiben ausschließlich im Geschäftsbereich der HBSC und werden nicht zu Werbezwecken weitergeleitet.

Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Aufträgen aus dem Ausland, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Magdeburg.